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Barrierefreie Website: Eine Website, die jeder nutzen kann
Barrierefrei heißt: Menschen mit Seh-, Hör-, Bewegungs- oder Lernschwierigkeiten können Ihre Seite genauso nutzen wie alle anderen. Das hilft auch älteren Kunden und allen, die am Handy in der Sonne lesen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28.06.2025 für bestimmte Online-Angebote, zum Beispiel für Online-Shops.
Überblick
Barrierefreie Website
Wir prüfen oder bauen Ihre Website so, dass sie auch mit Screenreader, nur per Tastatur oder bei schlechtem Sehen nutzbar ist.
Für wen
- Online-Shops und andere Angebote, die unter das BFSG fallen können
- Betriebe, die möglichst viele Kunden erreichen wollen
- Websites, die sich heute nur mit der Maus bedienen lassen
Was enthalten ist
Prüfung Ihrer Seiten auf typische Hindernisse: Kontrast, Schriftgröße, Bedienung per Tastatur, Bilder ohne Beschreibung
Test mit einem Screenreader an den wichtigsten Wegen, zum Beispiel Bestellung und Kontakt
Umbau der gefundenen Mängel in Gestaltung und Code
Beschreibungen für Bilder, klare Überschriften und bedienbare Formulare
Entwurf einer Erklärung zur Barrierefreiheit, den Sie rechtlich prüfen lassen
Bericht darüber, was behoben ist und was offen bleibt
Schriftliches Festpreis-Angebot vor dem Start, Zahlung erst nach Abnahme
Was wir klar sagen
Wir prüfen und bauen technisch nach den Richtlinien WCAG. Wir geben keine Rechtsberatung und bestätigen nicht, dass Ihr Betrieb dem Gesetz entspricht. Ob und wie das BFSG für Sie gilt, klären Sie bitte mit Ihrer Rechtsberatung. Für kleine Betriebe gibt es Ausnahmen.
Automatische Zusatzprogramme reichen nicht
Zusatzprogramme, die mit einem Klick Barrierefreiheit versprechen, beheben meist nur einen Teil der Probleme. Echte Barrierefreiheit entsteht im Aufbau der Seite. Deshalb prüfen wir auch von Hand.
So läuft es ab
Wir beginnen mit der Prüfung: automatische Werkzeuge über alle Seiten, dazu Bedienung nur mit der Tastatur und ein Test mit einem Screenreader an den wichtigsten Wegen. Das dauert in der Regel drei bis fünf Werktage. Sie erhalten eine Mängelliste, nach Schwere sortiert, und wir besprechen mit Ihnen, was zuerst behoben wird. Dann bauen wir um: Kontraste, Beschriftungen, Reihenfolge, Formulare. Danach prüfen wir erneut und schreiben den Bericht über behobene und offene Mängel. Alles zusammen dauert meist zehn bis zwanzig Werktage, je nach Größe der Seite und Zahl der Mängel. Das ist ein Richtwert, keine Zusage. Rechtsberatung geben wir nicht, und wir bestätigen nicht, dass Ihre Website dem Gesetz entspricht.
Woran Sie den Erfolg messen
Den Fortschritt können Sie selbst nachvollziehen. Messen Sie den Barrierefreiheits-Wert in Lighthouse, dem Prüfwerkzeug in Google Chrome, vorher und nachher. Vergleichen Sie, wie viele Fehler die automatische Prüfung findet. Im Bericht stehen behobene und offene Mängel je Seite, die Zahl lässt sich also zählen. Für die wichtigsten Wege, etwa Kontakt oder Bestellung, steht je Weg, ob der Test mit Tastatur und Screenreader bestanden wurde: ja oder nein. Automatische Werkzeuge finden nur einen Teil der Probleme, ein guter Wert ist daher kein Beweis. Wiederholen Sie die Messung nach jeder größeren Änderung an der Seite. Dass die Seite dem Gesetz entspricht oder keine Beschwerde eingeht, können wir nicht versprechen.
Passende Projekte
Vorschau in Ihrer Sprache, sonst auf Englisch.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG für meine Website?
Das Gesetz gilt seit dem 28.06.2025 für bestimmte Online-Angebote, zum Beispiel für Online-Shops. Für kleine Betriebe gibt es Ausnahmen. Ob Sie betroffen sind, beurteilt Ihre Rechtsberatung, wir beraten dazu nicht rechtlich.
Sieht eine barrierefreie Website schlechter aus?
Nein. Gute Gestaltung und Barrierefreiheit gehen zusammen: gut lesbare Schrift, klare Kontraste und eindeutige Knöpfe helfen allen.
Bleibt die Seite barrierefrei, wenn ich später Inhalte ändere?
Nicht automatisch, aber Sie können viel dazu beitragen. Wir geben Ihnen eine kurze Checkliste für neue Inhalte: Bilder beschreiben, Überschriften der Reihe nach setzen, Links mit klarem Text versehen, auf ausreichenden Kontrast achten. So bleibt der erreichte Stand erhalten. Größere Umbauten oder neue Funktionen sollten erneut geprüft werden. Das übernehmen wir auf Wunsch als eigenen Auftrag.
Prüfen Sie jede einzelne Seite von Hand?
Die automatischen Werkzeuge laufen über alle Seiten. Von Hand prüfen wir die wichtigsten Wege und je einen Seitentyp, zum Beispiel Startseite, Kontakt, Formular und Bestellung. So finden wir die Probleme, die sich auf vielen Seiten wiederholen. Im Bericht steht genau, was wir geprüft haben und was nicht. Bei sehr vielen Seiten legen wir die Auswahl vorher mit Ihnen fest.
Was kostet eine barrierefreie Website?
Das hängt von Größe und Zustand Ihrer Seite ab. Sie bekommen ein schriftliches Festpreis-Angebot vor dem Start, Zahlung erst nach Abnahme.

Gerne zeigen wir Ihnen, wie Ihre neue Website aussehen kann.
Kostenlos, unverbindlich und ohne Gespräch. Sie zahlen nur, wenn Sie die fertige Website abnehmen.
Oder direkt anrufen: +49 1523 3956185 · info@aen-media.com
Rechtsgrundlagen: BFSG